Gemeinsam entscheiden für die Schüler*innen

Der Eltern-Lehrer-Rat und seine Aufgaben

Die Waldorfschulgemeinschaft ist ein lebendiges soziales Gefüge, das nur durch das engagierte Miteinander aller Beteiligten, Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern, leben, wachsen und reifen kann.

Der Eltern-Lehrer-Rat sieht es als seine Aufgabe an, sich mit den Grundlagen der Waldorfpädagogik auseinanderzusetzen und bei ihrer zeitgemäßen Implementierung im Schulalltag zu unterstützen.

Darüber hinaus nehmen die Klassenelternsprecher*innen die aktuellen Themen, wie z. B. Probleme, Fragen, Aktionen, Verbesserungsvorschläge zur Klassen- und Schulstruktur, aus den Klassen mit in den Eltern-Lehrer-Rat. Umgekehrt sorgen die Eltern-Lehrer-Räte dafür, dass die erarbeiteten Inhalte aus dem Eltern-Lehrer-Rat auf den Elternabenden bzw. in der Schulführung und im Kollegium kommuniziert werden.

Der Eltern-Lehrer-Rat ist Vermittlungsorgan zwischen Eltern, Lehrer*innen bzw. Schulführung und stellt somit den Informationsfluss in beide Richtungen sicher. So fördert er Transparenz und durch lebendige Kommunikation entsteht Vertrauen.

Er ist zudem im ständigen Austausch mit den Eltern und Gremien anderer Schulen und berät sich mit diesen zu aktuellen Themen.

Per Schulsatzung ist der Eltern-Lehrer-Rat ein weiteres festgelegtes Organ des Trägervereins und versteht sich als Gremium, das die Interessen der Eltern wahrnimmt, ihre Anliegen in die Entwicklung der Schule einbringt und sich an der Umsetzung beteiligt. Dabei wirkt er vorrangig verantwortlich am Schulleben mit und sucht die Zusammenarbeit mit allen weiteren Organen der Schule, ebenso mit dem Kollegium. Einen Einblick in die Geschäftsordnung des Eltern-Lehrer-Rates gibt es hier.

Zentrales Gremium innerhalb der Schulstruktur

Von den stimmberechtigen Klassenelternsprecher*innen der Klassen eins bis dreizehn werden sieben Eltern und vom Kollegium zwei Lehrer*innen als Eltern-Lehrer-Ratsmitglieder gewählt, die sich im Eltern-Lehrer-Rat vierzehntägig zu den Sitzungen treffen.

Die Eltern- und Lehrer*innenvertreter sind in Ihrem Amt auf zwei Jahre als Mitglieder des Eltern-Lehrer-Rates gewählt bzw. berufen und bestätigt.

Der Eltern-Lehrer-Rat steht im engen und gegenseitigen Austausch mit den Klassenelternsprecher*innen aus Unter-, Mittel- und Oberstufe, dem Kollegium und allen anderen Schulorganen.

Zudem wirken Vertreter*innen des Eltern-Lehrer-Rates in regionalen und überregionalen Gremien mit. Hier gibt es eine Übersicht der Vernetzung mit anderen Schulen, Eltern und übergeordneten Arbeitsgemeinschaften.

Bei Fragen freuen wir uns über eine aktive Kontaktaufnahme mit uns:

Kontakt:

Sprecher des Eltern-Lehrer-Rats: